• Dienstleistungen
    • Beratung
    • Kalibrierung
    • Reparatur
    • Serviceanfrage
    • Beratung anfragen
  • Geräte mieten
  • Shop
  • Über uns
  • Kontakt
0
  • Dienstleistungen
    • Beratung
    • Kalibrierung
    • Reparatur
    • Serviceanfrage
    • Beratung anfragen
  • Geräte mieten
  • Shop
  • Über uns
  • Kontakt
  • Mein Konto

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Firma SINTREL ELECTRONIC AG

Ausgabe Mai 2026 / Vers. 1.5.2026
SINTREL Electronic AG, Moosmatt 14, CH-8905 Arni

AGB als PDF herunterladen (Ausgabe Mai 2026, 4 Seiten, PDF)

1. Geltung

1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsverbindungen der SINTREL ELECTRONIC AG gelten für alle Geschäfte von SINTREL ELECTRONIC AG mit dem Kunden.

1.2. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, soweit sie durch SINTREL ELECTRONIC AG schriftlich bestätigt werden.

1.3. Einkaufsbedingungen des Kunden verpflichten SINTREL ELECTRONIC AG nur dann, wenn SINTREL ELECTRONIC AG sie ausdrücklich anerkannt hat.

2. Offerten und Vertragsabschluss / Umfang, Ausführung und Ort der Lieferung

2.1. Die Offerten von SINTREL ELECTRONIC AG erfolgen mangels ausdrücklich anderer Angabe freibleibend.

2.2. Ein Vertrag zwischen SINTREL ELECTRONIC AG und dem Kunden kommt durch beiderseitige Unterzeichnung der Vertragsurkunde oder mangels einer solchen mit Abgabe der schriftlichen Bestätigung von SINTREL ELECTRONIC AG, dass sie die Bestellung des Kunden annehme (Auftragsbestätigung), zustande.

2.3. Für Umfang und Ausführung der Lieferungen und Leistungen ist die beidseitig unterzeichnete Vertragsurkunde oder mangels einer solchen die Auftragsbestätigung der SINTREL ELECTRONIC AG massgebend.

2.4. Unterlagen, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- oder Leistungsangaben und dergleichen in Prospekten und Datenblättern etc. sind unverbindlich, sofern sie dem Kunden nicht ausdrücklich zugesichert werden.

2.5. Ohne anderweitige gegenseitige Vereinbarungen liefern wir die Produkte in der Standardausführung, Software wird in maschinell lesbarer Form nach der im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Version ausgeliefert.

2.6. Werden Produkte ganz oder teilweise in einer besonderen Ausführung für den Kunden hergestellt und ausgeliefert, richten sich die Arbeiten nach dem speziellen Leistungsbeschrieb, worin auch festgehalten ist, unter welchen Bedingungen welche Ergebnisse angestrebt werden.

2.7. SINTREL ELECTRONIC AG kann Änderungen gegenüber der Auftragsbestätigung vornehmen, sofern die Produkte die gleichen Funktionen erfüllen. SINTREL ELECTRONIC AG ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an Produkten vorzunehmen, die bereits hergestellt oder geliefert sind.

2.8. Der Erfüllungsort ist in der Auftragsbestätigung festgehalten.

2.9. Sofern kein besonderer Erfüllungsort von den Parteien verabredet ist oder aus der Natur des Geschäftes hervorgeht, gilt als Lieferung die Bereitstellung der Produkte am Sitz der SINTREL ELECTRONIC AG.

2.10. Für die Erstellung eines Kostenvoranschlags für eine Reparatur oder einer Reparaturofferte kann ELCAL bei Ablehnung des Kostenvoranschlags oder der Reparaturofferte eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 240 CHF in verrechnen. Auf die Aufwandsentschädigung wird verzichtet, wenn das defekte Gerät als Entschädigung in den Besitz von ELCAL übergeht.

3. Software

3.1. SINTREL ELECTRONIC AG räumt dem Kunden das zeitlich nicht begrenzte, nicht ausschliessliche und nicht übertragbare Recht ein, die Software und die dazugehörige Dokumentation ausschliesslich für den Betrieb der dafür vorgesehenen Hardware zu verwenden. Der Kunde ist nicht befugt, die Software ganz oder teilweise zu reproduzieren, zu ändern, zu ergänzen, zu kompilieren oder zurück zu kompilieren. Die Software und die Dokumentation dürfen nur zu Sicherungs-, Archivierungs- oder zu anderen von SINTREL ELECTRONIC AG ausdrücklich schriftlich gestatteten Zwecken kopiert werden (maximal drei Kopien); alle Kopien müssen dieselben Urheberrechtshinweise wie die Originale enthalten. Der Kunde garantiert, dass die Software und die Dokumentation weder ganz noch teilweise Dritten zugänglich gemacht werden.

3.2. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für etwaige Änderungen oder Ergänzungen der Software oder der Dokumentation. Im Falle einer Weiterveräusserung des Liefergegenstandes bzw. des Nutzungsrechts an der Software, wobei letzteres der Zustimmung von SINTREL ELECTRONIC AG bedarf, wird der Kunde dem Erwerber die vorstehenden Verpflichtungen auferlegen.

3.3 Alle sonstigen Rechte an der Software und der Dokumentation verbleiben bei SINTREL ELECTRONIC AG.

4. Dokumentation

4.1. Der Kunde hat Anrecht auf ein Exemplar der Benutzerdokumentation in der üblichen Ausführung von SINTREL ELECTRONIC AG. Zusätzliche Exemplare oder Dokumentationen in nicht bereits vorhandenen Sprachen darf SINTREL ELECTRONIC AG gesondert in Rechnung stellen.

4.2 Abweichungen in der Dokumentation, namentlich bei Beschreibungen und Abbildungen, sind zulässig, sofern die Unterlagen ihre Zwecke erfüllen.

4.3. An Offerten, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, technischen und anderen Unterlagen (im folgenden Unterlagen) behält sich SINTREL ELECTRONIC AG Eigentumsrechte und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Unterlagen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von SINTREL ELECTRONIC AG zu reproduzieren, zu kopieren, Dritten zur Verfügung zu stellen oder anderweitig weiterzugeben oder diese Unterlagen oder die sich daraus ergebenden Informationen in einer Weise zu verwenden, die den Interessen von SINTREL ELECTRONIC AG zuwiderläuft, namentlich dürfen sie nicht zur Einholung von Konkurrenzofferten verwendet werden.

5. Diskretion

5.1. Beide Parteien werden sämtliche Informationen aus dem Geschäftsbereich des andern, die weder allgemein zugänglich noch allgemein bekannt sind, Dritten nicht offenbaren und alle Anstrengungen unternehmen, um Dritte am Zugang zu diesen Informationen zu hindern. Andererseits darf jede Partei in ihrer angestammten Tätigkeit Kenntnisse weiterverwenden, die sie bei der Geschäftsabwicklung erwirbt.

5.2 Die Parteien überbinden diese Verpflichtung auch ihren Mitarbeitern.

6. Pflichten des Kunden

6.1. Der Kunde hat die SINTREL ELECTRONIC AG rechtzeitig auf besondere technische Voraussetzungen sowie auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften am Bestimmungsort aufmerksam zu machen, soweit sie für die Ausführung und den Gebrauch der Produkte von Bedeutung sind.

6.2. Der Kunde stellt SINTREL ELECTRONIC AG kostenlos und termingerecht alle für die Leistungserbringung erforderlichen Geräte, Zubehör, Informationen und Unterlagen zur Verfügung. Die Mitwirkungspflicht des Kunden erstreckt sich auch auf Informationen, die beim Lieferanten zu verlangen sind und auf Vorgänge und Unterlagen, die erst während der Ausführung des Auftrages durch SINTREL ELECTRONIC AG bekannt werden.

6.3. Der Kunde vermerkt im Auftrag oder auf dem Lieferschein allfällige Mängel oder Unstimmigkeiten des Objekts. Er sichert vor der Abgabe der Geräte die gespeicherten Daten, da diese während der Dienstleistungserbringung gelöscht oder verloren gehen können.

6.4. Der Kunde prüft unmittelbar nach Ablieferung der Gerätschaft dessen Funktionstüchtigkeit. Festgestellte Mängel sind SINTREL ELECTRONIC AG unverzüglich, spätestens jedoch nach 10 Tagen, mitzuteilen.

6.5. Der Kunde darf ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von SINTREL ELECTRONIC AG keine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte übertragen

7. Termine

Dienstleistungen:

7.1. SINTREL ELECTRONIC AG bemüht sich, alle Leistungen rasch möglichst und gemäss Terminvereinbarung zu erbringen, wobei die erforderliche Zeit abhängig von der Dienstleistung ist.

7.2. Wenn die Termine nicht ausdrücklich bestätigt oder als Verbindlich erklärt werden, gelten diese als Richtwerte. Dies gilt insbesondere, wenn die Leistung von einem Unterlieferant oder einem Dritten bezogen werden muss.

7.3. Bestätigte und verbindliche Termine können nur eingehalten werden, wenn die zur Ausführung notwendigen Geräte, Unterlagen und Zubehör zum vereinbarten Termin vorliegen. Falls eine Vorauszahlung vereinbart wurde, ist diese ebenfalls bis zum vereinbarten Termin zu leisten.

7.4. Falls nicht vorgesehene Leistungen, Zusatzleistungen oder ein Mehraufwand erbracht werden muss wie Reparaturen, Bestellung von Ersatzteilen entspricht dies nicht mehr dem ursprünglichen Auftrag und somit muss der Termin zur Leistungserbringung angepasst werden.

7.5. Falls Termine aus unvorhersehbaren Gründen nicht eingehalten werden können, ist SINTREL ELECTRONIC AG bestrebt, mit dem Kunden eine einvernehmliche Lösung zu finden. Falls keine Lösung gefunden wird, kann der Kunde den Auftrag zurückziehen.

Lieferungen:

7.6. Verbindlich sind ausschliesslich schriftlich zugesicherte Termine. Solche Termine verlängern sich angemessen,

7.7. Wenn der SINTREL ELECTRONIC AG Angaben, die sie für die Ausführung benötigt, nicht oder nicht rechtzeitig zugehen, oder wenn der Kunde sie nachträglich ändert;

7.8. Wenn der Kunde mit den von ihm auszugführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten im Verzug ist, insbesondere wenn er Zahlungsbedingungen nicht einhält;

7.9. Wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens der SINTREL ELECTRONIC AG liegen, wie Naturereignisse, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Epidemien, Unfälle und Krankheiten, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferung sowie behördliche Massnahmen.

7.10. SINTREL ELECTRONIC AG kann Teillieferungen ausführen, welche auch teilverrechnet werden können.

7.11. Bei Verzögerungen hat der Kunde SINTREL ELECTRONIC AG eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung anzusetzen.

8. Abnahme

8.1. Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart ist, hat der Kunde die Produkte selbst zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich bekannt zu geben. Unterlässt der Kunde die Anzeige innerhalb von vier Wochen nach der Lieferung, gelten alle Funktionen als erfüllt und die Lieferung als genehmigt.

8.2. Zeigen sich später innerhalb der Garantiefrist Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht hätten entdeckt werden können, hat sie der Kunde der SINTREL ELECTRONIC AG sofort schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Lieferung trotz dieser Mängel als genehmigt.

9. Geltung

9.1. SINTREL ELECTRONIC AG verfügt über ein formelles Beschwerdeverfahren für die Tätigkeiten des Kalibrierlabors. Dieses wird den Kunden auf Verlangen offengelegt. Eine Beschwerde zu den Kalibriertätigkeiten kann schriftlich oder in anderer Form aufgegeben werden.

10. Gewährleistung

10.1. SINTREL ELECTRONIC AG leistet Gewähr, dass die Produkte in funktionsfähigem Zustand geliefert werden.

10.2. Die Gewährleistung von SINTREL ELECTRONIC AG dauert mangels ausdrücklicher anderer Angaben 12 Monate ab Lieferung. Ist eine Abnahme vereinbart, läuft die Gewährleistungsfrist ab dem Bestehen der Abnahme. Verweigert der Kunde die Durchführung der Abnahme, läuft die Frist ab dem Zeitpunkt der Abnahmebereitschaft.

10.3. Gewährleistungsansprüche können vom Kunden nur geltend gemacht werden, wenn er seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt.

10.4. SINTREL ELECTRONIC AG verpflichtet sich, alle Teile ihrer Lieferungen, die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist schadhaft werden, so rasch als möglich nach eigener Wahl entweder zu reparieren, zu ersetzen oder den auf diese Teile entfallenden Anteil am Preis zurückzuerstatten.

10.5. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die die SINTREL ELECTRONIC AG nicht zu vertreten hat, wie natürliche Abnützung, höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse.

10.6. SINTREL ELECTRONIC AG erbringt die Gewährleistung nach ihrer Wahl in ihren Räumen oder beim Kunden, der der SINTREL ELECTRONIC AG freien Zugang zu gewähren hat.

10.7. Demontage- und Montage-, Transport-, Verpackungs-, Reise- und Aufenthaltskosten gehen zu Lasten des Kunden. Ersetzte Teile werden Eigentum der SINTREL ELECTRONIC AG.

10.8. Mit Anerkennung oder Beseitigung eines Mangels werden Gewährleistungs- und Verjährungsfristen nicht unterbrochen.

10.9. Kann der Mangel nicht beseitigt werden, hat der Kunde Anspruch auf eine Preisminderung und den Ersatz des nachgewiesenen, unmittelbaren Schadens, insgesamt jedoch auf höchstens zehn Prozent des Wertes der mangelhaften Produkte. Weitere Ansprüche aus Gewährleistung sind ausgeschlossen, insbesondere kann der Kunde nicht vom Vertrag zurücktreten oder den Ersatz von Folgeschäden verlangen.

11. Weitere Haftung

11.1. Die SINTREL ELECTRONIC AG haftet im Rahmen ihrer Haftpflichtversicherung für weiteren Personen- und Sachschaden, der dem Kunden nachweisbar durch Verschulden der SINTREL ELECTRONIC AG entsteht.

11.2. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere haftet SINTREL ELECTRONIC AG nicht für Folgeschäden wie namentlich Produktions-ausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangenem Gewinn sowie für andere mittelbare oder unmittelbare Schäden.

12. Preise und Zahlungsbedingungen

12.1 Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders vermerkt, in Schweizerfranken.

12.2. Die Preise entsprechen der bisherigen Kostenlage. Sollten bis zum Tag der Lieferung / Leistungserbringung Kosten-änderungen eintreten, behält sich SINTREL ELECTRONIC AG eine Angleichung der Preise vor, sofern die Lieferung/Leistung später als vier Monate nach Vertragsabschluss erfolgt.

12.3. Rechnungen von SINTREL ELECTRONIC AG sind mangels ausdrücklich abweichender Vereinbarung netto ohne Abzüge jeglicher Art innert 30 Tagen ab Fakturadatum an die von SINTREL ELECTRONIC AG angegebene Zahlstelle zahlbar.

12.4. Mehrwertsteuer, Gebühren, Abgaben, Zölle, Transport, Verpackung, Versicherung sowie die Kosten für Inbetriebnahme, Schulung und Anwendungsunterstützung sind, soweit nicht anders vermerkt, nicht inbegriffen und vom Kunden zusätzlich zu bezahlen.

12.5. Der Kunde darf mit Gegenansprüchen, auch wenn sie aus dem gleichen Vertrag oder dessen Anfechtung herrühren, nur bei schriftlicher Einwilligung der SINTREL ELECTRONIC AG oder beim Vorliegen eines rechtskräftigen Gerichtsurteils verrechnen.

12.6. Bezahlt der Kunde nicht fristgerecht, so wird für verspätete Zahlung ab Fälligkeitsdatum ein Verzugszins von 8% berechnet. SINTREL ELECTRONIC AG ist in diesem Fall berechtigt, seine Leistungen (Kalibrierungen, Lieferungen) bis zum Eingang der Zahlung auszusetzen und den Zugriff auf die Informationssysteme zu sperren.

13. Eigentumsvorbehalt

13.1. Die SINTREL ELECTRONIC AG ist bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises berechtigt, einen Eigentumsvorbehalt an den gelieferten Produkten im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen und dem Vermieter von Geschäftsräumen, in welchen sich der Kaufgegenstand befindet, anzuzeigen. Der Kunde wird der SINTREL ELECTRONIC AG die Verlegung der gelieferten Produkte in andere Geschäftsräumlichkeiten sowie die Adresse des neuen Vermieters vor Antritt des neuen Mietobjektes bekannt geben.

13.2. Bis zur vollständigen Tilgung des gesamten Kaufpreises ist eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Bei einer Weiterveräusserung im gewöhnlichen Geschäftsgang tritt der Kunde seine Forderungen gegen den Erwerber an die SINTREL ELECTRONIC AG ab.

14. Export

14.1. Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung von in- und ausländischen Exportvorschriften.

15. Weiterverkauf

15.1. Soweit nicht Parteiabrede oder die Natur des Geschäftes entgegenstehen, darf der Kunde die Produkte verändert oder unverändert weiter veräussern.

15.2. Falls der Kunde die Produkte weiter veräussert, hat er sicherzustellen, dass sämtliche Pflichten aus Software-Lizenzen, aus Geheimhaltung sowie aus allfälligen Bewilligungsvorbehalten für die Wiederausfuhr auf die jeweiligen Abnehmer übergehen.

16. Rechtswahl und Gerichtsstand

16.1. Sämtliche Verträge zwischen SINTREL ELECTRONIC AG und dem Kunden unterstehen Schweizer Recht unter Ausschluss des Überein-kommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht) vom 11. April 1980.

16.2. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen den Parteien ist nach Wahl von SINTREL ELECTRONIC AG

Messtechnik-Experten Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne - persönlich, telefonisch oder per Videocall.
Beratung anfragen
Newsletter

Messtechnik-Wissen direkt ins Postfach

Neue Geräte, Kalibrier-Termine und Aktionen - ein paar Mal im Jahr, jederzeit abbestellbar.

SINTREL

Messgeräte - Kalibrierung - Service

Adresse SINTREL Electronic AG
Moosmatt 14
8905 Arni
Telefon +41 56 416 20 00
E-Mail info@sintrel.ch
Öffnungszeiten Mo - Fr: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
Auf Anfrage sind auch andere Zeiten möglich
Leistungen
  • Kalibrierung & Zertifizierung
  • Reparatur & Wartung
  • Beratung & Schulung
  • Gerätemiete
  • Produkte kaufen
Unternehmen
  • Über uns
  • Kontakt
  • Beratung anfragen
  • Service & Produktanfrage
Offizielle Partner
  • AMETEK / Jofra
  • AMETEK / Crystal
  • Fluke
  • Fluke Networks
  • Toellner
SCS-akkreditiert ISO/IEC 17025

© 2026 SINTREL Electronic AG. Alle Rechte vorbehalten. Powered by IgniTech GmbH

  • AGB
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
Zustimmung verwalten
Um Ihnen ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern bzw. darauf zuzugreifen. Wenn Sie diesen Technologien zustimmen, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn Sie Ihre Zustimmung nicht erteilen oder zurückziehen, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Der Zugriff oder die technische Speicherung ist unbedingt für den rechtmässigen Zweck erforderlich, um die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Abonnenten oder Nutzer ausdrücklich angefordert wurde, oder für den alleinigen Zweck der Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmässigen Zweck der Speicherung von Voreinstellungen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Nutzer beantragt wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschliesslich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschliesslich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Aufforderung, die freiwillige Zustimmung Ihres Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht zu Ihrer Identifizierung verwendet werden.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
  • Optionen verwalten
  • Dienste verwalten
  • Verwalten Sie {vendor_count} Lieferanten
  • Lesen Sie mehr über diese Zwecke
Voreinstellungen anzeigen
  • {title}
  • {title}
  • {title}
German
English